Schulvorstand
Aufgaben des Schulvorstandes
Seit dem 01.08.2007 sind die niedersächsischen Schulen „Eigenverantwortliche Schulen“. Im Rahmen der Eigenverantwortung wurde als Gremium in jeder Schule ein Schulvorstand gewählt. Der Schulvorstand der Franzenburger Schule setzt sich aus vier Elternvertretern/Innen, drei Lehrervertreter/Innen und der Schulleitung zusammen.
Der Schulvorstand arbeitet nach der Satzung vom 05.12.2007, welche auf dem Niedersächsischen Schulgesetz beruht. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Im Wesentlichen diskutiert und entscheidet der Schulvorstand über den Plan zur Verwendung der Haushaltsmittel, die Ausgestaltung der Stundentafel, Schulpartnerschaften, Anträge für Schulversuche, Grundsätze für die Pädagogischen MitarbeiterInnen, Durchführung von Projektwochen, Werbung und Sponsoring sowie diverse andere Punkte, die im Detail in der Satzung nachzulesen sind.
Der Schulvorstand tagt vierteljährlich auf Einladung durch die Schulleitung. Die Tagesordnung wird 10 Tage vor der Sitzung an die MitgliederInnen schriftlich verteilt.
Der Schulvorstand ist paritätisch (d.h. gleichviele Vertreter aus dem Kollegium sowie der Eltern) besetzt. Die Entscheidungen werden i.d.R. durch Abstimmung mit Handzeichen durchgeführt.